Applied/Experimental Sound Research Lab

ÆSR Lab

Allgemeine Fragen

Was ist das ÆSR Lab?

ÆSR Lab – Applied/Experimental Sound Research Lab ist ein dreiteiliges, mobiles und modulares Klangforschungslabor an der Schnittstelle von Kunst und Wissenschaft, das als Infrastruktur – mit präzisem Instrumentarium und auf aktuellem Stand der Technik – interdisziplinäre Forschung und künstlerische Gestaltung fördert und die Entwicklung und Erprobung neuer Technologien zu erschließen hilft.

Wer hat Zugang zur Infrastruktur des ÆSR Lab?

Zugang zur Infrastruktur haben prinzipiell alle Forscher:innen, Künstler:innen, Studierende, sowie generell forschend tätige Personen. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass die Infrastruktur lediglich für Forschungszwecke (keine Veranstaltungen o.ä.) zur Verfügung gestellt wird.

Wo befindet sich das ÆSR Lab?

Das ÆSR Lab befindet sich an mehreren Standorten in Wien, immer jedoch in Gebäuden der Universität für angewandte Kunst, der mdw - Universität für Musik und darstellende Kunst bzw. der ÖAW - Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Teile des Labors sind zudem mobil.

Wer betreibt das ÆSR Lab?

Das ÆSR Lab wird von der Universität für angewandte Kunst Wien (Zentrum Fokus Forschung) und in Kooperation sowie mit der Expertise des Artistic Research Center (ARC) und des Instituts für Komposition, Elektroakustik und Tonmeister:innen-Ausbildung (IKE) der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, sowie dem Phonogrammarchiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften betrieben.

Wie kann ich das ÆSR Lab kontaktieren?

Die Universität für angewandte Kunst Wien ist Hauptansprechpartnerin. Kontakdetails finden sich unter Kontakt.

Wer finanziert das ÆSR Lab?

ÆSR Lab wird durch das BMBWF und in Kooperation mit der Recovery and Resilience Facility (RRF) der EU finanziert.

Verleih

Wie kann ich mir Equipment beim ÆSR Lab ausleihen?

Bei jedem Objekt findet sich in der Datenbank ein Link zum Verleihkontakt. Je nachdem, wo das Objekt gelagert ist, erhält man den Kontakt zur Angewandten, mdw oder ÖAW. Nach Anfrage an die jeweilige Stelle erhält man die Informationen zur Leihe. Diese können je nach Objekt variieren, da für manche Objekte u.a. einer Einschulung nötig ist oder eine Versicherung nachgewiesen werden muss. Um ein Objekt entlehnen zu können, müssen – zumindest beim ersten Mal – die Personalien hinterlegt und geprüft werden.

Wer darf Equipment beim ÆSR Lab ausleihen?

Zugang zur Infrastruktur haben prinzipiell alle Forscher*nnen, Künster*nnen, Studierende, sowie generell forschend tätige Personen. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass die Infrastruktur ausnahmslos für Forschungszwecke (keine Veranstaltungen o.ä.) zur Verfügung gestellt wird.

Was gilt als Forschungszweck?

Bei der Ausleihe des Equipments muss der Forschungszweck durch den Nachweis eines Forschungsvorhabens an einer Institution, im Rahmen einer Lehrveranstaltung unter Zustimmung der Leitung bzw. eines freien Projekts mit Forschungsfrage gegeben sein. Der Forschungszweck muss im Zuge der Nutzungsanfrage nachgewiesen werden, z.B. durch eine Kurzbeschreibung des Forschungsvorhabens, der Methodik und des erwarteten Outcomes (Eingabemaske beachten). Die Ausleihe zu Veranstaltungen (Konzerte, Ausstellungen, Familienfeiern usw.) und allen Zwecken, die das ÆSR Lab in ein Konkurrenzverhältnis zu kommerziellen Anbietern rückt, ist nicht möglich.

Was kostet das Ausleihen von Equipment?

Das Ausleihen der Forschungsinfrastruktur ist unentgeltlich.

Wie viel Equipment darf entliehen werden?

Anzahl und Umfang der angefragten Geräte müssen dem Forschungszweck angemessen sein und werden in Absprache mit der Leihinstitution vereinbart.

Was bedeutet "Einschulung nötig"/"training required"?

Um das Gerät erstmalig entlehnen und benutzen zu dürfen, ist eine Einschulung durch das Labor-Personal nötig. Der Umfang der Einschulung variiert je nach Leih- bzw. Nutzungsgegenstand und erfolgt in Vereinbarung mit der Leihinstitution. Bei einer erneuten Ausleihe des Geräts ist keine weitere Schulung erforderlich.

Was bedeutet „lokale Benutzung“/“local use only“?

Kostenintensive und nicht portable Geräte können nur vor Ort in der bereitstellenden Institution genutzt werden. Die Nutzungsdauer unterliegt dem Ermessen und vorhandenen Ressourcen der jeweiligen Institution, und verlangt eine vorherige Einschulung oder Betreuung durch das Labor-Personal.

Wer trägt die Kosten bei Verlust oder Bruch?

Die Kosten und Haftung für Verlust und Bruch trägt grundsätzlich die entleihende Person. Bei bestimmten Geräten kann zudem die Forderung nach einer Zusatzversicherung eintreten.

Wie lange darf man Equipment ausborgen?

Je nach Objekt, Verfügbarkeit und Bedarf besteht eine maximale Leihdauer, in der Regel 2 Wochen. Diese wird bei der Vermietung definiert, kann nach Rücksprache mit dem Leihgeber auch erweitert werden. Bei gleichzeitigen Anfragen gilt das Fair-Use-Prinzip: kürzere Leihdauer bzw. weniger Nutzungszeiten haben Vorrang.

Wann muss ich eine Zusatzversicherung vorweisen?

Je nach Gerät kann die leihgebende Institution den Nachweis über eine Versicherung über alle Risiken inklusive der Transporte verlangen (Kopie der Polizze). Versicherungspflichtiges Equipment ist in der Datenbank gekennzeichnet. Es ist zu beachten, dass die Studierendenversicherung der ÖH nur im Falle von Tätigkeiten beansprucht werden kann, die in den Räumlichkeiten der Universität bzw. im Rahmen der Lehrveranstaltung stattfinden.

Lehre

Muss ich Student:in sein, um eine Lehrveranstaltung besuchen zu dürfen?

Ja. Zur Teilnahme an Lehveranstaltungen des ÆSR Lab ist die Meldung als (ausser)ordentlich Studierende/r oder Mitbeleger:in an der jeweiligen Universität, an der die Lehrveranstaltung stattfindet, nötig. Einzelne Vorträge und Ringvorlesungen können nach Rücksprache auch ohne Anmeldung besucht werden.

Wie kann ich mich zu einer Lehrveranstaltung anmelden?

Sollten Sie noch kein/e Studierende/r an der jeweiligen Universität (Angewandte, mdw) sein, an der der Kurs abgehalten wird, kontaktieren Sie bitte die jeweilige Studienabteilung um sich als Mitbeleger:in zu melden. Hierzu sind die Anmeldefristen zu beachten. Eine Mitbelegung ist kostenfrei.

Was kostet der Besuch von Lehrveranstaltungen?

Der Besuch der Lehrveranstaltungen ist unentgeltlich. Eine Meldung als (außer)ordentliche/r Studierende*r oder Mitbeleger:in ist aber nötig.